Die Gefahren im Herbst und Winter
Mit seinem farbträchtigen Naturschauspiel zählt der Herbst zu einer der schönsten Zeiten im Jahr. Trotz des schönen Anblicks, bringt auch diese Jahreszeit jedoch einige Gefahren mit sich. Vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume und zahlreiche Laubblätter auf nassen Straßen. Diese und weitere Gefahren können im schlimmsten Fall einen finanziellen Schaden im dreistelligen Bereich verursachen.
Doch wer übernimmt eigentlich die Kosten in einer solchen Situation?
Beispiel 1: Der geflutete Keller
Durch einen nächtlichen Sturm steht Ihr Keller am nächsten Morgen unter Wasser. Ihre eingelagerten Gegenstände sind nun stark beschädigt oder können nicht mehr verwendet werden. Wer muss nun für den Schaden aufkommen – Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich zahlt in einem solchen Fall der Mieter. Falls der Vermieter jedoch die Gefahr bereits kannte und keine Maßnahme ergriffen hat, muss er für den Schaden aufkommen. Eine Hausratversicherung mit erweiterter Elementardeckung schützt Sie in einer solchen Situation. Insbesondere für Eigentümer ist diese Versicherung unabdingbar.
Beispiel 2: Der wankende Baum
Durch einen heftigen Sturm wanken die Bäume und drohen umzukippen. Ärgerlich ist insbesondere dann, wenn der Baum auf Ihr Auto fällt oder Ihr Haus beschädigt. In diesem Fall spricht man von einer höheren Gewalt. Die Teilkaskoversicherung Ihres Autos übernimmt lediglich die Schäden, die durch einen Sturm ab einer Windstärke von 8 verursacht wurden. Für eine niedrigere Windstärke kommt in der Regel die Vollkaskoversicherung auf.
Fällt ein Baum auf Ihr eigenes Haus, übernimmt in dem Fall Ihre Wohngebäudeversicherung den entstanden Schaden.
Beispiel 3: Das unzählige Laub auf nassen Straßen
Häufig sind Laubblätter auf nassen Straßen die Ursache zahlreicher Autounfälle im Herbst. Auch Radfahrer und Fußgänger sind den Gefahren von nassen Straßen ausgesetzt. Doch wer zahlt eigentlich den Schaden, der durch diese Gefahr verursacht wird?
Falls Sie auf nasser Fahrbahn Ihren Vordermann auffahren, müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten am eigenen Auto. Sollte dieser Unfall jedoch auf direktem Weg zur Arbeit stattgefunden haben, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Ihren Schaden.
Das gleiche gilt bei Radfahrer und Fußgänger. Unfälle die jedoch in der Freizeit passieren, werden durch die Kranken- und private Unfallversicherung getragen.
Ihr Team von Unity Finance





